Fachbereich Umwelt- & Naturschutz
Imker haben nach dem Urteil des EuGH ein Recht auf Schadensersatz, wenn ihr Honig mit Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen verunreinigt ist. Ein Recht auf Schutz davor, dass es erst gar nicht zu einer Verunreinigung kommt, haben sie nach dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 28. März 2012 aber nicht. Detaillierte Infos und Meinungen gibt es in den folgenden Dokumenten:
Zuletzt geändert am 01.04.2012 |
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