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Landesverband Westfälischer und
Lippischer Imker e.V.


Fachbereich Umwelt- & Naturschutz

 

EuGH-Urteil zugunsten der Imkerei

Verfasst am 02.03.2012

Europäischer Gerichtshof fällt wichtiges Urteil zur Gentechnik zugunsten der Imkerei

  
 "Wir als LV Westfälischer Imker freuen uns außerordentlich über dieses wegweisende Urteil.

 Die Imkerei wird – dank der EU Rechtssprechung – nachhaltig berücksichtigt.

Großes Kompliment an die Streiter der Apis Mellifera für Ihren unermüdlichen Einsatz."

 

F.W. Brinkmann 

 

Pressemeldung Urteil Bundesverwaltungsgericht vom 29.02.2012

Aktenvermerk der Arbeitsgruppen Bienenzucht und Honig, Copa-Cogeca am 27.02.2012 in Brüssel

Positionspapier der Imkerverbände für die anstehende Entscheidung am 29.02.2012 zum Gentechnikrecht an das Bundesverwaltungsgericht.

Inzwischen haben einige Handelsketten ihre zuliefernden Imker aufgefordert, Untersuchungsbefunde für ihren Honig vorzulegen. Der D.I.B. ist diesbezüglich mit der Handelskette Edeka persönlich in Kontakt getreten.

Anschreiben des D.I.B. an Edeka vom 19.9.2011 

Die Anwälte von Mellifera haben eine rechtsgültige Lieferantenerklärung für gewerbliche Honigkunden und einen Musterbrief eines Begleitschreibens erstellt. Diese Dokumente finden Sie unter http://www.bienen-gentechnik.de/gen/gen.folgen/index.html, Stichwort "Konsequenzen für Imker".

 

Pressestimmen u. Kommentare
 
Die Kosten der Koexistenz –  von A. Bauer- Panskus
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Allgemeine aktuelle Infos
 
 
 

Zuletzt geändert am 06.03.2012

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