Fachbereich Bienengesundheit
Für alle Besitzerinnen und Besitzer von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel und Bienen besteht die gesetzliche Verpflichtung, ihren Tierbestand vom 03. Dezember dem Landesamt zu melden.
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Zuletzt geändert am 04.11.2011 |
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