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Landesverband Westfälischer und
Lippischer Imker e.V.


Fachbereich Bienengesundheit

 

24 neue Bienensachverständige für Nordrhein-Westfalen

Verfasst von Administrator am 27.05.2010

Am Samstag den 19. September 2009 legten 2 Imkerinnen und 22 Imker vor der Prüfungskommission für Bienensachverständige in Nordrhein-Westfalen die Prüfung zur bzw. zum Bienensachverständigen in der Bienenkunde der Landwirtschaftskammer NRW ab. Der Prüfungskommission gehören zwei Amtstierärzte (Frau Dr. Schüer und Herr Dr. Otto), ein Bienenwissenschaftler (Herr Dr. Mühlen) und zwei Vertreter der Imkerorganisation (Herr Dr. Klüner und Herr Dipl.-Biol. Steinbach) an. Nach Ziff. 1.3 RdErl. d. MURL NRW vom 28.03.2000 können zur Unterstützung des Amtstierarztes für Bestandsuntersuchungen, Probenentnahmen und Behandlungen von Bienenvölkern sowie der Überwachung der Desinfektion Bienensachverständige als Hilfskräfte hinzugezogen werden.

Prüflingen und Prüfer der Bienensachverständigenprüfung 2009 in Münster.

Die Prüfung bestanden Frau Ilka Meise (IV Hagen), Frau Sabine Teichmann-Weber (IV Borgholzhausen-Werther), die Herren Mike Baranowski (IV Bochum-Mitte), Ansgar Bloch (IV Eckardtheim-Senne), Dieter Czernia (IV Rhede), Norbert Feldevert (IV Ochtrup), Reinhard Glowka (IV Gladbeck), Klaus Godt (IV Steinhagen), Heinrich Horstkemper (IV Mastholte), Uwe Kasperski (IV Werdohl-Neuenrade), Johannes Meierfrankenfeld (Mastholte), Bernhard Mersmann (IV Coesfeld), Ulrich Franz Pelny (IV Recklinghausen), Michael Schlangenotto (IV Gütersloh), Gerhard Schulte (Halle/Westf.), Martin Schloetmann (IV Ense), Herbert Seelhöfer (Versmold), Klaus Stenvers (IV Gronau), Johannes Sürig (IV Menden), Jörg Tysarzik (IV Hohenlimburg), Siegfried Weyck (IV Gronau), Christoph Wilke (IV Verl) und Hendrik Wulfhorst (IV Steinhagen).

Prüfer Dr. Otto bei der Praktischen Prüfung „Untersuchung im Sperrgebiet nebst Standuntersuchung.

Die Prüfung dauerte rund fünf Stunden und bestand aus einem praktischen, schriftlichen und mündlichen Teil. Die Prüfung zum Bienensachverständigen war bestanden, wenn die schriftliche Prüfung befriedigend und die Gesamtprüfung mit ausreichend bewertet wurde. Im praktischen Teil mussten die Prüflinge am Bienenstand die Aufgaben eines Bienensachverständigen (Beratung bei Bienenkrankheiten, Erlangung eines Gesundheitszeugnisses, Untersuchungen im Sperrgebiet nebst Sanierungsgespräch, Beurteilung eines Bienenvolkes beim Kauf durch einen Neuimker, Beurteilung eines Bienenschadens im Vergiftungsfall) erfolgreich bewerkstelligen.

Frau Dr. Schüer bei der Praktischen Prüfung „Beratung zu Bienenkrankheiten“.

Der schriftliche Test bestand aus 30 Fragen, die den landeseinheitlichen 154 Prüfungsfragen entstammten, und einer Zusatzaufgabe. Die Zusatzaufgabe beschrieb ein typisches Beratungsszenario mit dem Bienensachverständige an Bienenständen immer wieder konfrontiert werden. Vorgehensweise, Diagnose, Behandlung und Vorbeugemaßnahmen mussten beschrieben werden. Im mündlichen Test wurden alle Themenbereiche der umfangreichen Ausbildung (Honigbiene, Bienenkrankheiten, Bienenseuchen-, Lebensmittel-, Arzneimittel-, Nachbarschafts-, Bau- und Schwarmrecht, Tierseuchenkasse, Imkerorganisation, Aufgaben des Bienensachverständigen, Organisation der Bienengesundheit in NRW, Vortragen im Imkerverein) durch die Prüfer abgefragt. Die Ausbildung fand an neun Tagen in der Landwirtschaftskammer NRW, Münster, dem Gartenbauzentrum Münster-Wolbeck und auf Haus Düsse, Ostinghausen, statt und wurde durch den Landesverband Westfälischer und Lippischer Imker und die Landwirtschaftskammer NRW, Fachgebiet Bienenkunde, abgehalten. Neben dem Team der Bienenkunde der Landwirtschaftskammer NRW um Herrn Dr. Mühlen, Frau Rieger und Herrn Kretschmar wirkte vom Veterinäramt Münster Herr Dr. Otto und vom Landesverband Westfälischer und Lippischer Imker Frau Dr. Schüer und die Herren Auffenberg, Busch, Dr. Klüner und Steinbach an der Ausbildung mit.

Prüflinge bei der schriftlichen Prüfung.

Nach bestandener Prüfung erhielten die neuen Bienensachverständigen einen Befähigungsnachweis und den landesweit einheitlichen Ausweis. Im Befähigungsnachweis wird bestätigt, dass der Prüfling nach Feststellung der Prüfungskommission den Nachweis geführt hat, dass er über die für eine Tätigkeit als Bienensachverständiger in Nordrhein-Westfalen erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten verfügt. Der Ausweis (mit Passbild des Bienensachverständigen versehen) legitimiert die Inhaberin bzw. den Inhaber als Bienensachverständige bzw. Bienensachverständigen in NRW. Der Ausweis wird von allen Imkerverbänden in Nordrhein-Westfalen und den staatlichen Veterinärverwaltungen in NRW anerkannt. Er ist zwei Jahre nach dem Ausstellungsdatum bzw. der letzten Fortbildungveranstaltung gültig.


Herr Steinbach bei der praktischen Prüfung „Beurteilung eines Bienenvolkes beim Kauf durch einen Neuimker“


Herr Dr. Mühlen bei der praktischen Prüfung „Beurteilung Bienenschaden durch Vergiftung“

Zuletzt geändert am 29.07.2010

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