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Landesverband Westfälischer und
Lippischer Imker e.V.


Fachbereich Rechtsfragen

 

Mitgliedschaft des Imkers in der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft

Bereits im 19. Jahrhundert wurde die landwirtschaftliche Unfallversicherung gegründet. Sodann wurde eine Vielzahl von sozialrechtlichen Vorschriften erlassen, die im Sozialgesetzbuch am 11.12.1975 zusammengefasst wurden. Aufgrund dieser Vorschriften wurden Berufsgenossenschaften gegründet, in denen jeweils in der gleichen Berufstätigkeit arbeitende Personen erfasst werden und versichert sind. So gibt es für Bauhandwerker die Bauberufsgenossenschaft und für die Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Binnenfischerei sowie die berufliche Tierhaltung die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft, zu der auch die gewerbsmäßig betriebene Imkerei gehört.


Gewerbeschein - ja oder nein?
Der Imker ist der Landwirtschaft zuzuordnen und fällt damit in den Bereich der Urproduktion, sofern er die allgemein üblichen Grenzen nicht überschreitet. Hierunter fallen im gewissen Umfang der „Verkauf ab Hof“ oder im Rahmen eines „Hofladen“.